Unsere AGB
Herzlich willkommen bei PCDOCONLINE Unsere Serviceleistungen Rechtliche Hinweise
 

Unsere AGB

1. Allgemeines

PCDOCONLINE - arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil und hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verträge richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Auftraggeber anerkannt werden. Nebenabreden bestehen nicht.
Ä nderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Alle Verträge sowie die einzelnen Ergänzungsvereinbarungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Geltung des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

2. Preise, Rechnungsstellung, Fälligkeiten

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des schriftlichen Angebotes. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein.
Verlangt der Auftraggeber eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Umwelt- und Abwicklungspauschalen trägt der Auftraggeber. Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebnahme von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Alle Zahlungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu leisten.
Bei Teillieferungen ist auch der Rechnungsbetrag für die Teillieferung sofort und ohne Abzug zu zahlen.
PCDOCONLINE ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. PCDOCONLINE ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist PCDOCONLINE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von PCDOCONLINE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Soweit von obigen Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann PCDOCONLINE jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Rechnungsstellung erfolgt.

2.1. Dienstleistungen

nach Leistungserbringung oder nach Zahlungsplan gemäß Einzelvertrag

2.2. Hardware

nach Lieferung der Hardware oder bei Aufträgen ab 1000,00 € netto: 35% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung und der Rest nach Aufstellung und Inbetriebnahme bzw. Mitteilung der Betriebsfähigkeit oder nach Zahlungsplan gemäß Einzelvertrag

2.3. Software

nach Lieferung der Software oder bei Individualentwicklungen nach Zahlungsplan gemäß Einzelvertrag

3. Vertragsgegenstand, Zustandekommen, Erbringung

Gegenstand der Verträge ist die Erbringung von Dienstleistungen im IT- Bereich, sowie den Handel mit Hard- und Software. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird eine Lieferung oder Leistung ohne vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung oder Leistung unter diesen Bedingungen zustande.

3.1. Dienstleistungen

Die Abfrage einer Dienstleistung kann PCDOCONLINE durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zusagen, oder durch Erbringung der angefragten Leistung annehmen.

3.2. Hardware

Ein Hardwareauftrag wird mit Eingang der schriftlichen Bestellung, auch per E-Mail oder Fax, verbindlich und bindend für den Auftraggeber.

3.2.1 Komplettsysteme

PCDOCONLINE ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und PCDOCONLINE über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist.

3.2.2. Liefertermine

Die von PCDOCONLINE angegebenen Liefertermine sind unverbindlich.
Die Lieferung durch die PCDOCONLINE erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass die PCDOCONLINE selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat.

3.2.3. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch PCDOCONLINE oder deren Vertriebspartner auf den Auftraggeber über.


3.3. Software

Die Software wird dem Auftraggeber zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h.
er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Auftraggeber bereits an dieser Stelle zusichert.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen oder die Software an Dritte weiterzugeben, auch nicht in der Form, dass Dritten die eigene Anlage zur Verfügung gestellt oder Daten für Dritte verarbeitet oder gespeichert werden.

3.4 Standardsoftware

Ein Softwarekaufauftrag wird mit Eingang der schriftlichen Bestellung, auch per E-Mail oder Fax, verbindlich und bindend für den Auftraggeber.

4. Abnahme von Lieferungen und Leistungen

4.1. Dienstleistungen

Der Auftraggeber stellt PCDOCONLINE diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der PCDOCONLINE nötig sind.
PCDOCONLINE ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen.

4.2. Hardware

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen.
Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.

4.3. Komplettsysteme

Zur Abnahme weist PCDOCONLINE das Vorliegen der vereinbarten Eigenschaften sowie die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Systems nach.
Die Abnahme umfasst den gesamten vertraglichen Leistungsumfang.
Teilabnahmen sind zulässig.
Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden.
Sie darf insbesondere dann nicht verweigert werden, wenn kein betriebsverhindernder Fehler vorliegt.
Sie darf auch dann nicht verweigert werden, wenn die Geräte die zu diesem Zweck von dem jeweiligen Hersteller entwickelten Diagnostik- und Testprogramme- bzw. Verfahren keinen Fehler an dem Produkt feststellen.
Einige Produkte können ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen. Bei diesen Teilen handelt es sich um elektronische Bauteile, die üblicherweise keinem Verschleiß unterliegen.

4.5. Software

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen.
Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen der PCDOCONLINE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von PCDOCONLINE bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.
PCDOCONLINE nimmt diese Abtretung hiermit an.
Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.
Bei der Verarbeitung oder Umbildung unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstände erfolgt diese stets für die PCDOCONLINE Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit PCDOCONLINE nicht gehörenden Waren erwirbt PCDOCONLINE Miteigentum anteilig im Verhältnis des Wertes des Gesamtsystems.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Auftraggeber die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.
Der Auftraggeber tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt ab.
PCDOCONLINE nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Auftraggebern mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum der PCDOCONLINE hinzuweisen und PCDOCONLINE unverzüglich zu unterrichten.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von PCDOCONLINE an Auftraggebern, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebern darf PCDOCONLINE zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggebern betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch PCDOCONLINE gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von PCDOCONLINE Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit PCDOCONLINE über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.


6. Gewährleistung, Garantie, Haftung

6.1. Gewährleistung

Die Gewährleistung von PCDOCONLINE erfolgt im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen sowie der Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller der gelieferten Produkte.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entfallen, soweit ein Mangel darauf beruht, dass er aufgrund natürlicher Abnutzung oder Verschleiß entsteht; dass der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Zustimmung von PCDOCONLINE Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den PCDOCONLINE und/oder Hersteller-Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von PCDOCONLINE schriftlich bestätigt wurden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
Ist die Sache mangelhaft, so steht PCDOCONLINE das Recht zu, das Produkt zu reparieren oder auszutauschen (Nacherfüllung). Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von PCDOCONLINE über.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Bei unerheblichen Mängeln bleiben das Nacherfüllungsrecht sowie der Rücktritt ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware.

6.2. Garantie

Garantieleistungen sind freiwillige, die gesetzlichen Gewährleistungen ergänzende Leistungen der Hersteller.
Die Gewährung von Garantieleistungen gibt PCDOCONLINE in dem Umfang weiter, in dem der Hersteller diese gewährt.

6.3. Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung von PCDOCONLINE ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Zum Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, ist PCDOCONLINE nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PCDOCONLINE oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder PCDOCONLINE eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt hat Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
Für den Verlust von Daten haftet PCDOCONLINE nicht.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftraggeber durch ein eigenes Backup oder ähnliches Verfahren seine Daten sichern.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Backupdaten nutzbar sind.
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadensersatzansprüche gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt:
keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den uns bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Frist ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.
Sind nach den vorstehenden Absätzen Schadensersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt dies auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von uns.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.

7. Datenschutz, Geheimhaltung

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der PCDOCONLINE mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber ist über Umfang, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen erforderlichen Datenerhebung unterrichtet worden und stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung ausdrücklich zu.
PCDOCONLINE und Auftraggeber werden die aus dem Auftragsverhältnis gewonnenen Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse nur zur Erreichung der vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle auftragsbedingten Informationen, Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
Nach Durchführung der Vertragsleistungen wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung PCDOCONLINE zurückgeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

8. Schadenersatzansprüche

PCDOCONLINE haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass PCDOCONLINE deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Im Übrigen ist eine Haftung von PCDOCONLINE ausgeschlossen.
Vorstehender Ausschluss gilt auch für Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von PCDOCONLINE.
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn PCDOCONLINE Arglist vorwerfbar ist.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hanau.

10. Schlussbestimmungen

PCDOCONLINE darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.
PCDOCONLINE darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

Stand: 01.02.2011


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