Unsere
AGB
1.
Allgemeines PCDOCONLINE
- arbeitet ausschließlich
auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil und hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sämtliche Verträge richten sich ausschließlich nach
diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom
Auftraggeber anerkannt werden. Nebenabreden bestehen nicht.
Ä
nderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Alle Verträge sowie die einzelnen Ergänzungsvereinbarungen
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Geltung des internationalen Privatrechts und
des UN-Kaufrechts. 2. Preise, Rechnungsstellung,
Fälligkeiten Die Lieferungen
und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen
Auftragsbestätigung oder des schriftlichen
Angebotes. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise
für Geräte schließen die Kosten für die übliche
Verpackung ein.
Verlangt der Auftraggeber eine besondere Verpackungsart, so gehen
die Mehrkosten zu seinen Lasten. Anfallende Steuern, Zölle,
Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Umwelt- und Abwicklungspauschalen
trägt der Auftraggeber. Das Aufstellen, Anschließen und
Inbetriebnahme von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Alle Zahlungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu leisten.
Bei Teillieferungen ist auch der Rechnungsbetrag für die Teillieferung
sofort und ohne Abzug zu zahlen.
PCDOCONLINE ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr
nach Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen. PCDOCONLINE ist berechtigt, Zahlungen zunächst
auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist PCDOCONLINE berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
wegen von PCDOCONLINE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Soweit von obigen Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund
abgewichen wird, kann PCDOCONLINE jederzeit wahlweise Lieferung Zug
um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Rechnungsstellung erfolgt. 2.1. Dienstleistungen nach Leistungserbringung
oder nach Zahlungsplan gemäß Einzelvertrag 2.2. Hardware nach Lieferung
der Hardware oder bei Aufträgen ab 1000,00 € netto:
35% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung
und der Rest nach Aufstellung und Inbetriebnahme bzw. Mitteilung
der Betriebsfähigkeit oder nach Zahlungsplan gemäß Einzelvertrag 2.3. Software nach Lieferung
der Software oder bei Individualentwicklungen nach Zahlungsplan
gemäß Einzelvertrag 3. Vertragsgegenstand, Zustandekommen, Erbringung Gegenstand der
Verträge ist die Erbringung von Dienstleistungen
im IT- Bereich, sowie den Handel mit Hard- und Software. Ein Vertrag
kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Wird eine Lieferung oder Leistung ohne vorherige Auftragsbestätigung
durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung
oder Leistung unter diesen Bedingungen zustande. 3.1. Dienstleistungen Die Abfrage
einer Dienstleistung kann PCDOCONLINE durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
zusagen, oder durch Erbringung der angefragten Leistung annehmen. 3.2. Hardware Ein Hardwareauftrag
wird mit Eingang der schriftlichen Bestellung, auch per E-Mail
oder
Fax, verbindlich und bindend für den Auftraggeber. 3.2.1 Komplettsysteme PCDOCONLINE
ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche
Vereinbarung
zwischen dem Auftraggeber und PCDOCONLINE über
die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. 3.2.2. Liefertermine Die von PCDOCONLINE angegebenen Liefertermine sind unverbindlich.
Die Lieferung durch die PCDOCONLINE erfolgt insofern unter dem Vorbehalt,
dass die PCDOCONLINE selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird
und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten
hat. 3.2.3. Gefahrübergang Die Gefahr geht
mit Absendung der Ware durch PCDOCONLINE oder deren Vertriebspartner
auf den
Auftraggeber über.
3.3. Software Die Software
wird dem Auftraggeber zur alleinigen Nutzung überlassen,
d.h.
er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur
Nutzung überlassen.
Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten
geliefert, deren Einhaltung der Auftraggeber bereits an dieser Stelle
zusichert.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen
oder die Software an Dritte weiterzugeben, auch nicht in der Form,
dass Dritten die eigene Anlage zur Verfügung gestellt oder Daten
für Dritte verarbeitet oder gespeichert werden. 3.4 Standardsoftware Ein Softwarekaufauftrag
wird mit Eingang der schriftlichen Bestellung, auch per E-Mail
oder Fax, verbindlich und bindend für den Auftraggeber. 4. Abnahme von Lieferungen und Leistungen 4.1. Dienstleistungen Der Auftraggeber
stellt PCDOCONLINE diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen
zur
Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen
Erbringung der Leistung der PCDOCONLINE nötig sind.
PCDOCONLINE ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen
abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. 4.2. Hardware Der Auftraggeber
ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich
abzunehmen.
Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht ab, so gerät er
ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus
entstehenden Schäden verpflichtet. 4.3. Komplettsysteme Zur Abnahme
weist PCDOCONLINE das Vorliegen der vereinbarten Eigenschaften
sowie die einwandfreie
und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit
des Systems nach.
Die Abnahme umfasst den gesamten vertraglichen Leistungsumfang.
Teilabnahmen sind zulässig.
Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden.
Sie darf insbesondere dann nicht verweigert werden, wenn kein betriebsverhindernder
Fehler vorliegt.
Sie darf auch dann nicht verweigert werden, wenn die Geräte
die zu diesem Zweck von dem jeweiligen Hersteller entwickelten Diagnostik-
und Testprogramme- bzw. Verfahren keinen Fehler an dem Produkt feststellen.
Einige Produkte können ausgesuchte und sorgfältig überholte
Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.
Bei diesen Teilen handelt es sich um elektronische Bauteile, die üblicherweise
keinem Verschleiß unterliegen. 4.5. Software Der Auftraggeber
ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich
abzunehmen.
Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht ab, so gerät er
ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus
entstehenden Schäden verpflichtet. 5. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen der PCDOCONLINE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von PCDOCONLINE bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber
hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.
PCDOCONLINE nimmt diese Abtretung hiermit an.
Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt
weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form.
Bei der Verarbeitung oder Umbildung unter Eigentumsvorbehalt stehender
Gegenstände erfolgt diese stets für die PCDOCONLINE Bei
Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit
PCDOCONLINE nicht gehörenden Waren erwirbt PCDOCONLINE Miteigentum
anteilig im Verhältnis des Wertes des Gesamtsystems.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der
Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Auftraggeber
die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung,
insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend
versichern und auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice
gewähren.
Der Auftraggeber tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche
bereits jetzt ab.
PCDOCONLINE nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung
an den Auftraggebern mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird,
wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber
auf das Eigentum der PCDOCONLINE hinzuweisen und PCDOCONLINE unverzüglich
zu unterrichten.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen
oder Leistungen von PCDOCONLINE an Auftraggebern, oder bei Vermögensverfall
des Auftraggebern darf PCDOCONLINE zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggebern
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung
des Liefergegenstandes durch PCDOCONLINE gelten nicht als Vertragsrücktritt,
sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände
bleiben im Eigentum von PCDOCONLINE Sie dürfen vom Auftraggeber
nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit PCDOCONLINE über den
Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. Gewährleistung, Garantie, Haftung 6.1. Gewährleistung Die Gewährleistung von PCDOCONLINE erfolgt im Rahmen der gesetzlich
geltenden Bestimmungen sowie der Gewährleistungsbestimmungen
der jeweiligen Hersteller der gelieferten Produkte.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entfallen, soweit
ein Mangel darauf beruht, dass er aufgrund natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß entsteht; dass der Auftraggeber oder ein Dritter
ohne Zustimmung von PCDOCONLINE Produkte verändert, unsachgemäß benutzt
oder repariert hat oder Produkte nicht den PCDOCONLINE und/oder Hersteller-Richtlinien
gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart.
Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation
allein stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar.
Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann
gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von PCDOCONLINE schriftlich
bestätigt wurden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Gewährleistung entfällt,
wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen
entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
Ist die Sache mangelhaft, so steht PCDOCONLINE das Recht zu, das
Produkt zu reparieren oder auszutauschen (Nacherfüllung). Ausgetauschte
Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von PCDOCONLINE über.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen
schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber
grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) zu verlangen.
Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu.
Bei unerheblichen Mängeln bleiben das Nacherfüllungsrecht
sowie der Rücktritt ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung
der Ware. 6.2. Garantie Garantieleistungen
sind freiwillige, die gesetzlichen Gewährleistungen
ergänzende Leistungen der Hersteller.
Die Gewährung von Garantieleistungen gibt PCDOCONLINE in dem
Umfang weiter, in dem der Hersteller diese gewährt. 6.3. Haftung Ansprüche
auf Schadensersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung von PCDOCONLINE ausgeschlossen oder begrenzt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Zum Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere
aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss,
positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, ist PCDOCONLINE
nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz von PCDOCONLINE oder auf das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft zurückzuführen ist, oder PCDOCONLINE eine wesentliche
Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt hat Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
Für den Verlust von Daten haftet PCDOCONLINE nicht.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftraggeber durch ein eigenes Backup
oder ähnliches Verfahren seine Daten sichern.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Backupdaten nutzbar sind.
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
sind etwaige Schadensersatzansprüche gemäß vorstehenden
Abschnitten wie folgt eingeschränkt:
keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder
das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren
Eintritt bei Vertragsschluss nach den uns bekannten Umständen
vernünftigerweise zu rechnen war.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen
Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen
Frist ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften
Leistung.
Sind nach den vorstehenden Absätzen Schadensersatzansprüche
eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt dies auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche
gegen Mitarbeiter und Beauftragte von uns.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
7. Datenschutz, Geheimhaltung
Die Auftragsabwicklung
erfolgt innerhalb der PCDOCONLINE mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Der Auftraggeber ist über Umfang,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen
erforderlichen Datenerhebung unterrichtet worden und stimmt der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung
ausdrücklich zu.
PCDOCONLINE und Auftraggeber werden die aus dem Auftragsverhältnis
gewonnenen Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse
nur zur Erreichung der vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten
streng vertraulich behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle auftragsbedingten
Informationen, Unterlagen und Materialien sowie Datenträger
ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
Nach Durchführung der Vertragsleistungen wird der Auftraggeber
sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten
Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie
Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung PCDOCONLINE
zurückgeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
8.
Schadenersatzansprüche
PCDOCONLINE
haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten,
es sei denn, dass PCDOCONLINE deren Vernichtung grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht und der Auftraggeber sichergestellt
hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
Im Übrigen ist eine Haftung von PCDOCONLINE ausgeschlossen.
Vorstehender Ausschluss gilt auch für Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen
von PCDOCONLINE.
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten
ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn PCDOCONLINE Arglist vorwerfbar ist. 9. Gerichtsstand,
Erfüllungsort Gerichtsstand
und Erfüllungsort
ist Hanau. 10. Schlussbestimmungen PCDOCONLINE darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen.
PCDOCONLINE darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber
kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Stand:
01.02.2011
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